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Einreisebestimmungen für Lanzarote

Die Einreisebestimmungen für die Insel Lanzarote entsprechen jenen vom spanischen Festland. In Zeiten der Corona-Pandemie können wir hier diesbezüglich keine tagesaktuellen Informationen weitergeben. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig vor der Buchung Ihres Ferienhauses auf Lanzarote diesbezüglich zu informieren. Nachfolgend finden Sie alle weiteren Einreisebestimmungen. 

Welche Dokumente für die Einreise auf die Kanaren?

Falls Sie planen, während Ihres Aufenthaltes auf Lanzarote Ausflüge auf andere kanarischen Inseln zu unternehmen, ist es gut zu wissen, dass die Einreisebestimmungen für alle Inseln der Kanaren gleich sind. Urlauber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für Spanien kein Visum. 

Die Einreise ist mit dem Personalausweis sowie einem gültigen oder vorläufigen Reisepass möglich. Kinder benötigen einen eigenen Kinderreisepass. Sollte ein Kinderausweis, der vor 2006 ausgestellt wurde, noch gültig sein, wird auch dieser anerkannt. 

Minderjährige dürfen auf Lanzarote nur dann allein einreisen, wenn sie von einem gesetzlichen Vertreter, in den meisten Fällen wird das eine erziehungsberechtigte Person sein, eine Einverständniserklärung vorlegen können.

Gut zu wissen: Planen Sie drei Monate oder länger in einem Ferienhaus auf Lanzarote zu verbringen, müssen Sie sich auf den Kanaren bei den zuständigen Behörden in ein Ausländerregister eintragen lassen. Sie benötigen nämlich bei längerem Aufenthalt eine Identifikationsnummer. Schweizer Staatsangehörige müssen ab einem dreimonatigen Aufenthalt ein Visum für Spanien besorgen.

Fährt Ihr Hund mit in den Urlaub, so muss er ein eigenes Einreisedokument, den sogenannten EU-Heimtierpass besitzen. Sie erhalten diesen von Ihrem Tierarzt, der auch die vorgeschriebene Tollwutimpfung vornimmt und bestätigen kann.

Impfungen für die Einreise nach Lanzarote

Für Menschen gibt es für die Einreise aufs spanische Festland und auf die Inseln die Empfehlung, die Standardimpfungen vornehmen zu lassen, falls Ihnen diese fehlen. Dazu zählen Polio, Keuchhusten, Diphtherie, Tetanus und Masern. 

Lassen Sie sich diesbezüglich, und auch in Bezug auf eine Hepatitis-Impfung, von Ihrem Hausarzt beraten. Sofern Ihre Krankenversicherung Behandlungen im Ausland nicht einschließt, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, inkl. einem versicherten Rücktransport in Notfällen.

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